Praktische Informationen der Eichaufsichtsbehörden zur Anzeigepflicht nach dem neuen § 32 Mess- und Eichgesetz
Informationen für Verwender von Messgeräten und zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG ab dem 1. Januar 2015
Im Merkblatt enthalten sind u.a. Informationen dazu, was man als Messgeräteverwender ab dem 01.01.2015 bezüglich der Anzeigepflicht tun muss. Eine Übersicht mit oft gestellte Fragen zur Anzeigepflicht bietet u.a. Hinweise dazu, wie die Anzeige erfolgen kann und an welche Stelle man melden soll. Ebenfalls erläutert wird, welche Daten man angeben muss (Umfang der Meldung). - Download Merkblatt (pdf)
Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
Diese Information soll Messgeräteverwendern helfen, die Kennzeichen zu deuten und z.B. für die Meldung nach § 32 MessEG Hinweise geben, wo jeweils das Jahr der Kennzeichnung zu finden ist. Download Infoblatt "Kennzeichnung"
Übersicht über Anwendungsbereich und Ausnahmen von MessEG und MessEV Download Infoblatt